Am 16.12.21 jährt sich der „Auschwitzerlass“ zum 79‘ten mal
Der sogenannte Auschwitz-Erlass Himmlers vom 16. Dezember 1942 bildete die Grundlage für die Deportation der Sinti:zze und Rom:nja nach Auschwitz-Birkenau und damit auch für den Völkermord. Der Erlass selbst ist nicht überliefert. Ein Schnellbrief des SS-Reichssicherheitshauptamts (RSHA) vom 29. Januar 1943 enthielt Richtlinien und Ausführungsbestimmungen zum „Auschwitz-Erlass“. Die Entscheidung, wer deportiert werden sollte, sowie die Organisation der Deportation oblag den einzelnen Kriminalpolizeistellen.
Sie hatten Listen zu erstellen,Verhaftungen vorzunehmen, Transporte zu Abfahrtbahnhöfen zu regeln, Einlieferungsanzeigen für das KZ Auschwitz zu machen und Karteikarten für die „Reichszentrale zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens“ auszufüllen. Sintizze und Rom;nja a wurden aus ihren Wohnungen und aus den Sammellagern geholt und in Güterwagen nach Auschwitz transportiert. Ihr gesamter Besitz wurde beschlagnahmt und als „reichsfeindliches Vermögen“ eingezogen.
Die Deportationen aus dem Deutschen Reich begannen Ende Februar, auf dem Gebiet des heutigen Niedersachsen Anfang März 1943. wurde aber alsbald im ganzen DeutschenReich dirchgeführt Sie betrafen bis 1944 mehr als 12.000 deutsche Sinti und Roma. Ingesamt wurden bis zu 500 000 Sintizze und Rom;nja durch den deutschen Faschismus und den damit einhergehenden Rassenwahn ermordet.